Geerbtes Haus verkaufen und die Steuer: Worauf Sie achten müssen

Das Erben einer Immobilie kann eine große Verantwortung mit sich bringen. Während viele Menschen sich über ein geerbtes Haus freuen, bringt diese Erbschaft auch steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders beim Verkauf eines geerbten Hauses ist es wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen im Auge zu behalten, um unerwartete Kosten zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Steuern auf Sie zukommen können und welche Fristen und Ausnahmen Sie beachten sollten.

1. Die Erbschaftssteuer: Was fällt an?

Beim Erben eines Hauses oder Grundstücks ist die Erbschaftssteuer eine der ersten steuerlichen Verpflichtungen, die anfallen können. Diese Steuer wird auf den Wert der geerbten Immobilie erhoben, wobei je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge zur Anwendung kommen. Je enger die familiäre Beziehung zum Erblasser, desto höher sind die Freibeträge und desto geringer ist die Steuerlast.

In bestimmten Fällen kann die Erbschaftssteuer vermieden werden, wenn Sie als Erbe die Immobilie selbst bewohnen. Dafür müssen Sie die geerbte Immobilie mindestens zehn Jahre lang nach dem Erbfall selbst nutzen. Andernfalls kann die Erbschaftssteuer fällig werden, wenn der Wert der Immobilie die geltenden Freibeträge übersteigt.

2. Spekulationssteuer: Wann fällt sie an?

Eine weitere Steuer, die beim Verkauf eines geerbten Hauses relevant sein kann, ist die Spekulationssteuer. Diese wird erhoben, wenn Sie die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist nach der Erbschaft verkaufen, ohne sie selbst genutzt zu haben. Die Frist beträgt in der Regel zehn Jahre.

Eine wichtige Ausnahme von der Spekulationssteuer gilt, wenn die Immobilie in den letzten drei Jahren, also im Jahr des Verkaufs und den zwei vorhergehenden Jahren, vom Erblasser oder vom Erben selbst bewohnt wurde. In diesem Fall ist der Verkauf steuerfrei, und die Spekulationssteuer entfällt.
Sollten Sie die Immobilie vor Ablauf der Frist verkaufen und sie nicht selbst genutzt haben, wird auf den Gewinn, den Sie aus dem Verkauf erzielen, die Spekulationssteuer erhoben. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Erbschaft und dem späteren Verkaufspreis.

3. Erbengemeinschaft: Gemeinsame Entscheidungen treffen

Häufig wird eine Immobilie nicht von einer Einzelperson, sondern von mehreren Erben gemeinsam geerbt. In diesem Fall spricht man von einer Erbengemeinschaft. Bevor ein geerbtes Haus verkauft werden kann, müssen sich alle Miterben auf den Verkauf einigen. Ohne eine gemeinsame Entscheidung kann der Verkaufsprozess nicht beginnen.

Es ist wichtig, dass alle Erben eine einheitliche Vorgehensweise beschließen, um Streitigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden. Kommt es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Meinungsverschiedenheiten, kann in extremen Fällen eine Teilungsversteigerung eingeleitet werden. Diese führt jedoch meist zu finanziellen Nachteilen, da die Immobilie bei einer Versteigerung oft unter ihrem tatsächlichen Marktwert verkauft wird.

4. Freibeträge und Steuersätze: Was beeinflusst die Höhe der Steuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer und der Spekulationssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser spielt eine wichtige Rolle. Je näher die familiäre Beziehung ist, desto höher sind die Freibeträge und desto geringer ist die Steuerlast.
Darüber hinaus wird die Höhe der Steuern vom Wert der Immobilie beeinflusst. Es ist daher ratsam, den genauen Marktwert der Immobilie frühzeitig durch eine professionelle Bewertung ermitteln zu lassen, um eine realistische Vorstellung der potenziellen Steuerlast zu erhalten.

5. Steueroptimierte Möglichkeiten beim Immobilienverkauf

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerlast beim Verkauf eines geerbten Hauses zu minimieren oder zu vermeiden. Eine der wichtigsten Optionen ist die Eigennutzung der Immobilie. Wenn Sie die geerbte Immobilie nach dem Erbfall selbst bewohnen, können Sie sowohl die Spekulationssteuer als auch unter Umständen die Erbschaftssteuer umgehen.

Ein weiteres steuerliches Optimierungspotenzial besteht darin, die Immobilie erst nach Ablauf der Spekulationsfrist zu verkaufen. Auch die Verpachtung oder Vermietung der Immobilie kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn Sie die Immobilie vorerst nicht verkaufen möchten, aber dennoch Einnahmen daraus erzielen wollen.

Fazit: Geerbtes Haus verkaufen – Steuerliche Pflichten frühzeitig planen

Der Verkauf eines geerbten Hauses kann mit erheblichen steuerlichen Verpflichtungen verbunden sein, die gut durchdacht und geplant sein sollten. Sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Spekulationssteuer können einen Einfluss auf den Verkaufserlös haben. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über alle steuerlichen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Pohl Immobilien unterstützt Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie, von der Bewertung des Marktwerts bis hin zur Verkaufsabwicklung. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Steuerberater sind und keine Haftung für steuerliche Aussagen übernehmen können. Für eine verbindliche steuerliche Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.