Mit welchen Kaufnebenkosten hat ein Käufer an der Costa del Sol zu rechnen?

Beim Kauf einer Immobilie an der Costa del Sol fallen in der Regel verschiedene Kaufnebenkosten an. Hier sind einige der wichtigsten Kosten, die ein Käufer berücksichtigen sollte:

  1. Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die vom Käufer beim Kauf einer Immobilie an den Staat gezahlt wird. Der Steuersatz variiert je nach Region und kann zwischen 6% und 10% des Kaufpreises betragen.
  2. Notarkosten: Die Notarkosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags an. Die Kosten variieren je nach Kaufpreis und können zwischen 0,1% und 0,5% des Kaufpreises betragen.
  3. Grundbuchkosten: Die Grundbuchkosten sind die Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Diese Kosten variieren je nach Kaufpreis und können zwischen 0,1% und 0,5% des Kaufpreises betragen.
  4. Anwaltskosten: Es ist empfehlenswert, einen Anwalt mit der Überprüfung des Kaufvertrags und der rechtlichen Formalitäten zu beauftragen. Die Anwaltskosten variieren je nach Anwalt und können zwischen 1% und 2% des Kaufpreises betragen.
  5. Vermittlungsprovision: Eine Vermittlungsprovision fällt für den Käufer nicht an.
  6. Umsatzsteuer: Wenn der Käufer eine neue Immobilie von einem Bauträger kauft, fällt anstelle der Grunderwerbsteuer eine Umsatzsteuer an. Der Steuersatz beträgt derzeit 10% des Kaufpreises.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten je nach Region und Immobilienart variieren können. Es ist ratsam, vor dem Kauf einer Immobilie an der Costa del Sol eine detaillierte Kostenaufstellung von einem Anwalt oder einem Immobilienmakler zu erhalten.