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Karl-Heinz Pohl Immobilien in Kiel. Karl-Heinz Pohl Immobilien in Kiel.            Hier geht es zur?ck zur Startseite - Karl-Heinz Pohl Immobilien in Kiel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Unser Bürogebäude im Forstweg 81 in Kiel.
 
  • 1. Die Firma Karl-Heinz Pohl, Immobilien verpflichtet sich, die durch die Kontaktaufnahme und weitere Zusammenarbeit mit den Interessenten, sei es für Kauf oder Mietobjekte, persönliche Daten nur zu dem Zweck der Vermittlung an Verkäufer und Vermieter, also nur an die Personen weiterzugeben, die mit dem Vorgang befasst sind oder betraut werden sollen.

  • 2. Auf Wunsch des Kunden sind die übermittelten Daten jederzeit wieder löschbar. Werden diese Daten nicht gelöscht, kann die Firma Karl-Heinz Pohl, Immobilien jederzeit wieder auf diese Daten zugreifen und dem Kunden unverbindlich, Immobilien zur Miete oder zum Kauf anbieten.

  • 3. Grundsätzlich bedarf es zur Wirksamkeit von Vereinbarungen der Schriftform.
    Dies gilt auch für evtl. Nebenabreden.

  • 4. Der Kaufinteressent verpflichtet sich aufgrund seiner Anfrage oder Nachfrage zu einem Exposé, welches Ihm über uns zur Verfügung gestellt wird, nur für eigene Zwecke, also nur für sich davon Gebrauch zu machen. Er verpfichtet sich, keinem Dritten weder für gewerbliche noch für private Zwecke weiterzuleiten.

  • 5. Eine Maklerprovision ist nur zu zahlen,wenn ein Vertrag über das angebotene bzw. offerierte Objekt zustande kommt, auch dann wenn wir beim Abschluss des Vertrages nicht mitwirken.

  • 6. Zwischenverkauf des angebotenen Objekts bleibt vorbehalten.

  • 7. Hinsichtlich der Auskünfte und Angaben sind wir immer auf die Aussagen der jeweiligen Eigentümer angewiesen, so dass für die Vollständigkeit und der Richtigkeit der gemachten Angaben keine Gewähr übernehmen.

  • 8. Sofern der Kaufinteressent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Kiel vereinbart. Es gilt deutsches Recht.