Wohngebäudeversicherung – unverzichtbar für Immobilienbesitzer

Es gibt gute Gründe, weshalb Sie sich als Immobilienbesitzer mit dem Thema Wohngebäudeversicherung auseinandersetzen sollten. Zu den Risiken zählen Schäden, wie sie durch Feuer, Hagel, Leitungswasser und – immer bedrohlicher – Sturm entstehen können. Qualifizierte Beratung zu den Vertragsdetails schafft Klarheit über Leistungsumfang und Abgrenzungen im Schadensfall.

Solider Versicherungsstandard für Immobilienbesitzer

Das Haus oder die eigene Wohnung ist für viele Personen und Familien die einschneidendste Investition. Kapital und finanzielle Verbindlichkeiten verknüpfen sich und schaffen einen engen Bezug zur eigenen Immobilie. Es ist deshalb ratsam, diesen wertvollen Besitz durch geeignete Maßnahmen abzusichern. Ein solider Versicherungsbaustein für Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung. In Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherer verbindet sie in der Regel die folgenden, drei Versicherungsschwerpunkte:

  • Feuerversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Sturmversicherung.

Entstehen Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm, so übernimmt die Versicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen die entstehenden Kosten für Reparatur, Wiederaufbau oder Neubau des Wohngebäudes oder der Eigentumswohnung. Die Police greift stets dann, wenn Schäden am Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Teile zu verzeichnen sind. Zu den fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen zählen zum Beispiel ein fest im Gebäude verlegter Boden, die Heizungsanlage, eine Einbauküche oder die Badewanne. Auch Einbruchsschäden lassen sich üblicherweise regulieren. Dieser kurze Blick in die Leistungsbeschreibung macht deutlich, dass bewegliches Wohninventar mit dieser Versicherungspolice nicht mitversichert ist.

Wohngebäude-Police und die Abgrenzungen

Eine qualifizierte Beratung schafft Klarheit. Sie definiert die Leistungsinhalte Ihrer Wohngebäudeversicherung und beschreibt, welche Schäden am Wohngebäude im Versicherungsfall in welcher Weise abgesichert sind. Gleichzeitig zeigt sie auch die Grenzen zu benachbarten Versicherungsinhalten auf, die nur über eigenständige Versicherungsverträge abzusichern sind.
Werden Möbel oder anderes bewegliches Interieur beschädigt, so greift die Hausratversicherung. Kommen andere Personen auf dem Grundstück oder im Haus zu Schaden, so fällt die Schadensregulierung in das Ressort der separat zu versichernden Grundbesitzer-Haftpflicht. Eine wichtige Abgrenzung betrifft den Bereich der Elementarschäden. Sie sind nicht Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Steht Ihre Immobilie an einem Hang oder nahe am Wasser, so werden Sie im Rahmen einer qualifizierten Beratung auf die sinnvolle Ergänzung um eine Elementarschadenversicherung hingewiesen werden.
Die Versicherungsgrundlage bildet der Gebäudeneuwert. Er basiert entweder auf dem Wohnflächentarif, einem Wertgutachten oder dem sogenannten gleitenden Neuwert für Gebäude mit angepasster Wertentwicklung.