Die Corona-Pandemie hat Deutschland seit über einem Jahr fest im Griff. Auch wenn durch Notbremse und Impfungen die Tendenz in die richtige Richtung geht, ist das Alltagsleben in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Dies gilt auch für Eigentümer und Mieter, die im Umgang mit ihren Immobilien einige Besonderheiten beachten müssen. Die wichtigste Erkenntnis hierbei: Auch wenn Corona für zahlreiche Einschränkungen sorgt, sind viele Verpflichtungen und Termine weiterhin einzuhalten.
Verzögerungen am Bau – nicht immer ist Corona Schuld
So facettenreich die Wirtschaftsbranchen sind die durch Corona Einbußen erleiden, die Baubranche gehört nicht hierzu. Das Interesse am Eigenheim ist Deutschland ist auch über das letzte Jahr ungebrochen, private Eigentümer streben in diesen Zeiten nach Sicherheit und Unabhängigkeit. Corona kann durch die zeitliche Begrenzung der erteilten Baugenehmigung zum Problem werden, beispielsweise wenn im Ausland bestellte Bauelemente über Wochen und Monate nicht geliefert werden.
Dennoch lässt sich nicht jede Verzögerung auf Baustellen mit der Ausrede Corona begründen. Institutionen wie der Bauherren-Schutzbund weisen darauf hin, dass für das Bauamt ein klarer Zusammenhang zwischen den Verzögerungen am Bau und der Corona-Pandemie erkennbar sein muss. Die am Hausbau beteiligten Gewerke können somit nicht Verzögerungen oder Mehrkosten pauschal an den Bauherren weiterleiten.
Kündigungsschutz und Mängel bei Mietern
In der Anfangsphase der Corona-Pandemie hatte der Bund eine Schutzphase für Mieter ausgesprochen, denen aufgrund der widrigen Situation nicht ohne Weiteres gekündigt werden konnte. Eine entsprechende Regelung ist aktuell nicht mehr gültig. Tatsächlich sind Wohnungssuche und Umzüge auch in den aktuellen Monaten abzuwickeln, sofern alle gesetzlichen Vorschriften in Sicherheit und Hygiene eingehalten werden.
Dies gilt auch für notwendige Ortstermine mit Handwerkern, Gutachtern und Sachverständigen, die Mieter nicht alleine durch das Argument Corona ablehnen können. Ein Zutritt zur Wohnung muss grundsätzlich ermöglicht werden, beispielsweise um den Ausmaß eines Schadens in der Mietwohnung abschätzen zu können. Auch die Arbeit von Handwerkern auf Anordnung des Vermieters darf nicht untersagt werden, sofern sich der Handwerksbetrieb an alle Abstands- und Hygieneregeln hält.
Digitale Immobiliensuche auf dem Vormarsch
Viele Maklerbüros und Banken werden im vergangenen Jahr kaum einen Einfluss durch Corona gespürt haben. Tatsächlich ist die Nachfrage an Kaufimmobilien im privaten und gewerblichen Umfeld erhalten geblieben. Lediglich die Art der Vermarktung hat sich durch die zwischenzeitlich erheblichen Einschränkungen bei Ortsterminen verändert.
Besichtigungen über Videokonferenzen oder digitales Home-Staging sind über das letzte Jahr zum Standard vieler Immobilienmakler geworden. Es ist zu erwarten, dass die Vorzüge dieser Technologien auch in Zukunft genutzt werden, um potenzieller Käufer oder Mieter vom Immobilienstand zu überzeugen.