Sonderabschreibung: die neue Bauförderung für die Mietwohnung
Die bezahlbare Mietwohnung ist ein Thema, das in den Medien stark vertreten ist. Tendenz steigend. Die Kritik Betroffener ist deutlich und die Vorschläge, wie die Misere fehlender Mietwohnungen zu lösen ist, häufen sich. Auch die Bundesregierung beteiligt sich an der regen Diskussion. Sie möchte den Neubau von Mietwohnungen durch eine zeitlich limitierte Sonderabschreibung besonders attraktiv gestalten.
Der Kerngedanke gehört zum Gesetzentwurf, den die Bundesregierung zur Förderung der Mietwohnungen durch steuerliche Vergünstigungen vorlegt. Der Neubau von Mietwohnungen soll dadurch angeregt werden, vor allem um in Groß- und Studentenstädten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In Zeiten, in denen Menschen mit der Forderung nach Enteignung demonstrieren, soll damit ein konstruktiver Vorschlag zur Verbesserung der kritisierten Verhältnisse geschaffen werden.
Die Sonderabschreibung im Überblick
Die Sondervergünstigung für den Neubau von Mietwohnungen wird an bestimmte Konditionen geknüpft sein. Sie weist eine zeitliche Begrenzung auf, die das Jahr des Baus oder Kaufs der Wohnung und die drei folgenden Jahre umfasst. Die maximale Leistung beträgt 2.000 Euro für den Quadratmeter Wohnfläche und darf 5 Prozent Abschreibungssatz nicht übersteigen. Geregelt wird dies in der neuen von Paragraf 7 EStG. Der Entwurf hierfür wurde im September 2018 bereits beschlossen, um Bau von privaten Mietwohnungen durch einen attraktiven Anreiz anzukurbeln.
Voraussetzungen sind zu erfüllen
Drei Kriterien sind es, die die gesonderte Abschreibung für Bauvorhaben im Mietwohnungsbereich zu erfüllen haben. Zum einen ist der Bauzeitpunkt geregelt: Die Anträge hierfür sind von 1.9.2018 bis 31.12.2021 zu stellen. Zum anderen dürfen die Kosten für die Anschaffung oder den Bau der Wohnfläche 3000€ pro Quadratmeter nicht übersteigen. Hier trägt der Gesetzgeber dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung, dass insbesondere bezahlbare Mietwohnungen geschaffen werden sollen. Und zum Drittem ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Abschreibung, dass die Wohnung zehn Jahre (im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung) für den privaten Bedarf vermietet wird. Alle Kriterien, die für den Neubau von Mietwohnungen anführt sind, gelten explizit auch für den Kauf zum Zweck der Weitervermietung.
Kommentare des Steuerzahlerbundes gemischt
Der Bund der Steuerzahler begrüßt einerseits die Aktivität der Bundesregierung zum brisanten Thema. Zwei Kritikpunkte werden jedoch vor allem angemerkt. So erscheinen die Verwaltungskosten für die zielführende Umsetzung der in Aussicht gestellten Sonderabschreibungen sehr hoch. Auch kritisieren die Steuerexperten, dass 3000€ Grenze bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Mietwohnungen in vielen Gegenden kaum zu verwirklichen seien. Profitieren wird insbesondere die Bauwirtschaft von den Vorschlägen, den Bau der Mietwohnung via Sonderabschreibungen wieder attraktiv zu machen. So fördert die Bundesregierung nicht nur den Willen der Bürger, sondern auch eine der wichtigsten Branchen im Bundesgebiet. Auch die Mietwohnung als willkommene und sichere Einnahmequelle, aber zu günstigen Bedingungen für die Bewohner, wird durch das Vorhaben der Sonderabschreibung nachhaltig unterstützt.